Zur Umsetzung kommunaler Altenberichterstattung müssen einerseits verwaltungsintern finanzielle wie personelle als auch organisatorische Rahmenbedingungen gegeben sein. Zudem sollten verschiedene Kompetenzanforderungen der für die Altenberichterstattung zuständigen Personen berücksichtigt werden. Hier sind vor allem Planungs-, Management-, Vernetzungs- und Beteiligungskompetenzen zu nennen. Über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln sowie verwaltungsinternen personellen Ressourcen und Kompetenzen hinaus sind weitere Unterstützungspotenziale zu berücksichtigen und gegebenenfalls zu aktivieren. So gilt es u.a., tragfähige Strukturen der Zusammenarbeit in der Kommune aufzubauen. Ausführliche Hinweise zur Bereitstellung von Ressourcen sowie die Gestaltung von Zuständigkeiten und Zusammenarbeit im Rahmen der Altenberichterstattung erhalten Sie in unserer Arbeitshilfe (Kap. 3.1.2, ab S. 27): http://www.ffg.tu-dortmund.de/arbeitshilfe-altenberichterstattung
Wie die Bereitstellung von Ressourcen sowie die Gestaltung von Zuständigkeiten und Zusammenarbeit im Rahmen der Altenberichterstattung realisiert werden kann, zeigt exemplarisch die Stadt Iserlohn: