Die Vorgabe einer allgemeingültigen detaillierten Berichtsstruktur für die Erstellung eines kommunalen Altenberichtes ist insofern nicht sinnvoll, da sich die jeweils spezifische Situation einer Kommune und die daraus abgeleiteten unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen in dem Bericht wiederfinden müssen. Dennoch gibt es einige Basisbestandteile, die im Sinne eines Mindeststandards für einen qualifizierten Altenbericht maßgeblich sind. Zur Grundstruktur eines kommunalen Altenberichtes gehören folgende Elemente (siehe Abbildung):
Praxisorientierte Hinweise zur Erstellung und Bearbeitung der verschiedenen Berichtsteile finden Sie in unserer Arbeitshilfe (Kap. 3.2.1, ab S. 35): http://www.ffg.tu-dortmund.de/arbeitshilfe-altenberichterstattung
Im Folgenden zwei Beispielgliederungen kommunaler Altenberichte:
Neben den Altenberichten im engeren Sinne enthält die folgende Sammlung auch Hinweise auf Berichte, die Teilbereiche der Altenberichterstattung umfassen bzw. relevante Beiträge hierzu leisten und insofern ebenfalls Anregungen hierfür bieten. In einigen Berichten sind die Erhebungsinstrumente (z. B. Fragebögen und Begleitanschreiben) als Anhang beigefügt.
siehe Beispiele guter Praxis