Im Rahmen des rheinland-pfälzischem Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) ist es seit 2006 für die Kommunen obligatorisch, für die ambulante, die stationäre und die teilstationäre pflegerische Versorgung Pflegestrukturpläne aufzustellen und diese regelmäßig fortzuschreiben. Hiermit wird bezweckt, Daten zur Entwicklung des Bedarfs und der Infrastruktur zu erheben, um zukunftsfähige und realisierbare (Versorgungs-) Konzepte erstellen zu können. Gemäß diesem gesetzlichen Auftrag hat der Landkreis Altenkirchen das Institut für Gerontologie an der TU Dortmund mit der Erstellung eines entsprechenden Datenreports für die Pflegestrukturplanung betraut.
Es werden vorliegende Bevölkerungs- und Pflegestrukturdaten (Infra- und Nutzerstruktur) gesichtet und ausgewertet. Zusätzlich werden mögliche Datenlücken durch eine eigene Erhebung geschlossen. Auf Grundlage dieser Daten werden Versorgungskennzahlen bestimmt. Diese sowie Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz dienen daraufhin als Basis für die Bedarfsbestimmung in Bezug auf die gesundheitliche, pflegerische, vorpflegerische und pflegeergänzende Versorgung im Kreis Altenkirchen.
Als Resultat dieser Auswertungen werden seitens des Instituts der Datenreport für den Kreis Altenkirchen sowie ein ausführlicher Projekt-Abschlussbericht inklusive Handlungsempfehlungen erstellt.