Sprungmarken

Servicenavigation

Hauptnavigation

Sie sind hier:

Hauptinhalt

Entwicklung von Bedarfsindikatoren für die pflegerischen Versorgungsbereiche Kurzzeitpflege, Tagespflege und ambulant betreute Wohngruppen

Ziele und Aufgaben

Mittel der Pflegeversicherung sollen primär für die häusliche Pflege verausgabt werden. Diesen Grundsatz zu realisieren, ist häufig ohne professionelle Unterstützung nicht möglich. Damit sind nicht allein ambulante Dienste gemeint, die die pflegerische Versorgung in Privatwohnungen übernehmen. Um einerseits pflegende Angehörigen zeitweilig zu entlasten und andererseits den Gesamtzustand pflegebedürftiger Personen durch aktivierende, mobilisierende Pflege zu stabilisieren bzw. möglichst zu verbessern, wodurch der Entlastungseffekt nachhaltiger wird, können Kurzzeit- und Tagespflege in Anspruch genommen werden. Bei spezifischen Bedarfslagen, die ständige Beaufsichtigung der betroffenen Personen erfordern (Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, d. h. mit dauerhafter psychischer oder demenzieller Erkrankung oder geistiger Behinderung, die nach der neueren Gesetzgebung ebenfalls Anspruch auf SGB XI-Leistungen haben), kann die Versorgung in ambulant betreuten Wohngruppen sinnvoll sein.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf möchte diese Versorgungsbereiche ausbauen und benötigt dazu ein Indikatorenset, mit dessen Hilfe sich der jeweilige Bedarf verlässlich einschätzen lässt. Zu diesem Zweck sollen die spezifischen Nutzerstrukturen bzw. das Nutzerverhalten untersucht werden, um daraus allgemeine Bedarfskriterien zu entwickeln. Diese Untersuchung berücksichtigt zum einen die Diagnosen, die den Anspruch auf SGB XI-Leistungen begründen, und zum anderen demografische (Alter, Geschlecht) und sozialstrukturelle Aspekte (familiäre Situation, Haushaltsgröße, finanzielle Lage). Anhand dieser Merkmale sollen die Größe derjenigen Gruppe von Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen der Pflegeversicherung bestimmt werden, die die genannten professionelle Unterstützungsformen benötigen, um – zumindest vorläufig – nicht in einer vollstationären Dauerpfle-geeinrichtung versorgt werden zu müssen.

Vorgehen und Methoden

  • Literaturrecherche
  • Analyse der spezifischen Nutzergruppen unter demografischen, sozialstrukturellen und pflegebezogenen Aspekten
  • Ableitung von Bedarfskriterien
  • Definition, Prüfung und Begründung von Bedarfsindikatoren
  • Anwendung/Bestimmung des Platzbedarfs in der solitären Kurzzeitpflege, der Tagespflege und in ambulant betreuten Wohngruppen

Die einzelnen Untersuchungsschritte erfolgen in enger Abstimmung und Kooperation in einer Arbeitsgruppe, in der neben dem Institut für Gerontologie seitens der Stadt Düsseldorf das Amt für soziale Sicherung und Integration/Seniorenreferat und das Amt für Wahlen und Statistik vertreten sind.

Ergebnisse und Veröffentlichungen

Der Auftraggeber erhält einen Untersuchungsbericht mit den Projekt-ergebnissen und einem Indikatorenset zur Einschätzung des Bedarfs an Kapazitäten in der solitären Kurzzeitpflege, in der Tagespflege und in ambulant betreuten Wohngruppen.

Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussbericht veröffentlicht.

Projektbericht



Nebeninhalt

Kontakt

Dr. Elke Olbermann

Tel.: 0231 / 728488-29

 

Laufzeit

01.04.2017 – 30.04.2018

 

Auftraggeber

Landeshauptstadt Düsseldorf